Baby Bonus 2016: Voraussetzungen, Antragstellung, Beträge

Die Geburt eines Kindes ist ein besonderes Ereignis, das den Familien große Freude bereitet. Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass die Erziehung eines Kindes gerade heute mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Aus diesem Grund hat das Land auch beschlossen, den sogenannten Baby-Bonus für 2016 zu bewilligen, eine finanzielle Unterstützung zur Unterstützung der Familien, die den Storch in diesem Jahr beherbergen werden. Aber wer kann diesen Bonus erhalten? Wie kann ich mich bewerben? Welche Zahlen stehen Hier ist die Antwort auf alle Ihre Fragen.

Babybonusbetrag 2016

Der Babybonus 2016 sieht wie in den Vorjahren einen Scheck in Höhe von 960,00 € pro Jahr vor, was monatlich 80 € entspricht Die gute Nachricht ist, dass dieser Betrag nicht steuerpflichtig ist - also ein Nettobeitrag ist Für Familien mit Bei einem Isee, der 7 Tausend Euro pro Jahr nicht überschreitet, wird der Beitrag von 80 Euro pro Monat auf 160 Euro verdoppelt.

Siehe auch

Die 1. Lebenswoche eines Babys: Alles Wissenswerte

Die 2. Lebenswoche eines Babys: Alles Wissenswerte

Die 7. Lebenswoche eines Babys: Alles, was es zu wissen gibt

Anforderungen an den Babybonus 2016

Um auf den Baby Bonus 2016 zugreifen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind welche:

  • Ihr Kind muss zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2017 geboren oder adoptiert worden sein
  • Der Isee Ihrer Familieneinheit darf 25 Tausend Euro pro Jahr nicht überschreiten.
  • Die italienische Staatsbürgerschaft oder die EU-Staatsbürgerschaft besitzen oder Nicht-EU-Bürger mit einer EU-Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte oder mit politischem Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutz sein
  • Zusammenleben mit dem Kind.

Wie lange gilt der Babybonus?

Der Babybonus hat eine Laufzeit von 36 Monaten – das bedeutet, dass Familien mit den notwendigen Voraussetzungen 80 Euro, bzw . Der Beginn fällt mit dem Geburtsdatum des Kindes bzw. im Falle einer Adoption mit dem Eintritt des Kindes in die Familie zusammen.

So beanspruchen Sie den Babybonus

Der Antrag muss von einem der zusammenlebenden Eltern des Kindes beim INPS gestellt werden und kann auf folgenden Wegen eingereicht werden:

  • wenn Sie über eine Geräte-PIN verfügen, elektronisch auf der offiziellen INPS-Website www.inps.it
  • telefonisch, unter der gebührenfreien Nummer 803.164 (kostenlose Nummer aus dem Festnetz) oder 06 164 164 (Nummer für Mobiltelefone, Tarife gemäß Ihrem Telefontarif);
  • indem Sie zu Ihrem lokalen Patronat gehen

Wann ist der Babybonus zu beantragen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Babybonus ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes bzw. im Falle einer Adoption ab dem Tag beantragen, an dem das Kind in Ihre Familie aufgenommen wird spätestens 90 Tage nach Geburt oder Eintritt in den Familienverband.

Wenn der Babybonus aufhört

Wie bereits erwähnt, endet der Babybonus nach den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Die Prüfung kann auch unterbrochen werden:

  • aufgrund fehlender wirtschaftlicher Voraussetzungen (d. h. wenn Ihr Isee in den drei Jahren mehr als 25.000 Euro pro Jahr beträgt)
  • bei Tod oder Widerruf der Adoption des Kindes
  • für das alleinige Sorgerecht für das Kind an den Elternteil, der die Beihilfe nicht direkt beantragt hat.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen INPS-Website www.inps.it.

Stichworte:  Altes Paar Schönheit In Form